Arbeitssuchende, Berufsrückkehrende, ältere Erwerbspersonen oder Menschen, die von Arbeitslosigkeit bedroht sind – zum Beispiel bei befristeten Verträgen oder einer Kündigung – können einen Bildungsgutschein erhalten. Voraussetzung ist, dass deine geplante Weiterbildung deine Chancen am Arbeitsmarkt verbessert, du dich beruflich neu orientieren oder weiterentwickeln möchtest und deine letzte geförderte Maßnahme mindestens zwei Jahre zurückliegt.
Über die Bewilligung des Bildungsgutscheins und eine Kostenübernahme entscheidet deine persönliche Ansprechperson bei der Agentur für Arbeit/JobCenter.